Wenn diese Gedanken Ihre Kräfte übersteigen, können Sie vielleicht jemanden finden, an den Sie diese Dinge delegieren können.
Was sie jetzt schon tun können :
Sie können eine Geburts- und Todesanzeige vorbereiten, die Adressen herausschreiben von denen, die sie bekommen sollten.
Wählen Sie schöne Kleider für ihr Baby aus.
Kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen
Welche Art von Beerdigung wünschen Sie ?
Nehmen Sie Kontakt zu einem Pfarrer auf.
Sie dürfen Ihr totes Kind nach Hause nehmen und es dort aufbahren bis zur Beerdigung (wie dies früher Sitte war). Sie dürfen es - zumindest in der Schweiz - sogar selber transportieren.
Für kleinste Babies : Puppenkleidung kann eine Lösung sein.
Eine Obduktion kann, muss aber nicht durchgeführt werden.
Rechtliche Angaben zur Beerdigung und Bestattung für alle deutschsprachigen Länder finden Sie hier: www.kindergrab.de/recht/d-a-ch.php
Viele hilfreiche Hinweise zur Grabwahl und -Gestaltung finden Sie hier: http://land.heim.at/waldviertel/240646/grab1.html
In der Schweiz gibt es eine Fachstelle für Fehlgeburt und perinataler Kindstod, die Ihnen bei administrativen Fragen behilflich sein kann:
Fachstelle Fehlgeburt und perinataler Kindstod
Postfach 480
3000 Bern 25
Tel. 031 333 33 60
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