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Sein Tod und seine Beerdigung

 

Wenn diese Gedanken Ihre Kräfte übersteigen, können Sie vielleicht jemanden finden, an den Sie diese Dinge delegieren können.

 

Was sie jetzt schon tun können :

 

Sie können eine Geburts- und Todesanzeige vorbereiten, die Adressen herausschreiben von denen, die sie bekommen sollten.

 

Wählen Sie schöne Kleider für ihr Baby aus.

 

Kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen

 

Welche Art von Beerdigung wünschen Sie ?

 

Nehmen Sie Kontakt zu einem Pfarrer auf.

 

Sie dürfen Ihr totes Kind nach Hause nehmen und es dort aufbahren bis zur Beerdigung (wie dies früher Sitte war). Sie dürfen es - zumindest in der Schweiz - sogar selber transportieren.

Für kleinste Babies : Puppenkleidung kann eine Lösung sein.

Eine Obduktion kann, muss aber nicht durchgeführt werden.

 

Rechtliche Angaben zur Beerdigung und Bestattung für alle deutschsprachigen Länder finden Sie hier: www.kindergrab.de/recht/d-a-ch.php 

 

Viele hilfreiche Hinweise zur Grabwahl und -Gestaltung finden Sie hier: http://land.heim.at/waldviertel/240646/grab1.html 

 

 

In der Schweiz gibt es eine Fachstelle für Fehlgeburt und perinataler Kindstod, die Ihnen bei administrativen Fragen behilflich sein kann:

 

Fachstelle Fehlgeburt und perinataler Kindstod

Postfach 480

3000 Bern 25

Tel. 031 333 33 60

fachstelle@fpk.ch

www.fpk.ch 

 

 

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